Befreiung
Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz m¨¹ssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung stellen.
Erste Schritte
Bei der Anmeldung im Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes:
- Best?tigungsschreiben (Meldebest?tigung), dass Sie sich f¨¹r die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltsbewilligung)
- Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB)vertical_align_bottom)
A. Beantragen Sie die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht:
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- Europ?ische Krankenversicherungskarte (oder GHIC-Karte)
- Immatrikulationsbest?tigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- F¨¹llen und reichen Sie das online externe SeiteKVG-Befreiungsgesuchcall_made bei der SVA Z¨¹rich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- W?hlen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer k?nnen Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbst?tigkeit: "nicht erwerbst?tig"
- Angaben zur Krankenversicherung: "Europ?ische Krankenversicherungskarte" -> w?hlen Sie "gesetzliche Versicherung"
- Klicken Sie auf "Einschluss in einer Familienversicherung", falls zutreffend.
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbst?tigkeit"
- Art der Ausbildung: "Sch¨¹ler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbst?tig".
W?hlen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterst¨¹tzungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts ausw?hlen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
Hinweis: Die Befreiung wird nur bewilligt, wenn Sie keine Eink¨¹nfte haben. Sobald Sie ein Gehalt beziehen (auch wenn es sehr gering ist), ist Ihr Versicherungsschutz nicht mehr gew?hrleistet und Sie m¨¹ssen eine Schweizer Krankenversicherung f¨¹r international Studierende oder eine Schweizer KVG-?Versicherung abschliessen.
Weitere Informationen finden Sie unter Arbeiten mit der Europ?ischen Krankenversicherungskarte.
A. W?hlen und schliessen Sie Ihre Krankenversicherung ab
- Konsultieren Sie unsere Website und erfahren Sie mehr ¨¹ber die Studierendenver?sicherungspakete f¨¹r internationale Studierende, die Ihren Bed¨¹rfnissen am besten entsprechen.
- Kaufen Sie Ihr Versicherungspaket gem?ss den Anweisungen auf der Website.
- Warten Sie, bis die Krankenversicherungspolice eintrifft.
B. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht":
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- Ihre NEUE Krankenversicherungspolice
- Immatrikulationsbest?tigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- F¨¹llen und reichen Sie das online externe SeiteKVG-Befreiungsgesuchcall_made bei der SVA Z¨¹rich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- W?hlen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer k?nnen Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbst?tigkeit: "nicht erwerbst?tig"
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer neuen Schweizer Studenten Krankenversicherung hinzuf¨¹gen -> w?hlen Sie "andere"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbst?tigkeit"
- Art der Ausbildung: "Sch¨¹ler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbst?tig".
W?hlen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterst¨¹tzungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts ausw?hlen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
A. W?hlen und schliessen Sie Ihre Krankenversicherung ab
- Konsultieren Sie unsere Website und erfahren Sie mehr ¨¹ber die Studierendenversiche?rungspakete f¨¹r internationale Studierende, die Ihren Bed¨¹rfnissen am besten entsprechen.
- Kaufen Sie Ihr Versicherungspaket gem?ss den Anweisungen auf der Website.
- Warten Sie, bis die Krankenversicherungspolice eintrifft.
B. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht":
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- Ihre NEUE Krankenversicherungspolice
- Immatrikulationsbest?tigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Ihr Arbeitsvertrag
- F¨¹llen und reichen Sie das online externe SeiteKVG-Befreiungsgesuchcall_made bei der SVA Z¨¹rich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- W?hlen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer k?nnen Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbst?tigkeit: "erwerbst?tig" -> f¨¹llen Sie Arbeitsort und Arbeitgeber/in ein
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer neuen Schweizer Studenten Krankenversicherung hinzuf¨¹gen -> w?hlen Sie "andere"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz mit zus?tzlicher Erwerbst?tigkeit"
- Art der Ausbildung: "Sch¨¹ler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit: w?hlen Sie die Option, die auf Ihren Fall zutrifft.
W?hlen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterst¨¹tzungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts ausw?hlen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
Wir empfehlen nicht, eine Befreiung mit einer privaten Versicherung zu beantragen. Es ist (nach unserer Erfahrung) h?chst unwahrscheinlich, dass die Befreiung gew?hrt wird. Ihre Krankenversicherung muss:
- die gesetzlichen Voraussetzungen erf¨¹llen
- die gleiche Deckung wie eine Schweizer Grundversicherung (KVG) haben und
- das ?externe SeiteFormular Acall_made? unterschreiben und stempeln.
A. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht"
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und R¨¹ckseite) oder falls noch nicht verf¨¹gbar: Meldebest?tigung
- Ihre aktuell g¨¹ltige Versicherungspolice
- externe SeiteFormular Acall_made, unterschrieben und gestempelt von Ihrer Krankenversicherung
- Immatrikulationsbest?tigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- F¨¹llen und reichen Sie das online externe SeiteKVG-?Befreiungsgesuchcall_made bei der SVA Z¨¹rich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- W?hlen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer k?nnen Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbst?tigkeit: "nicht erwerbst?tig"
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer privaten Krankenversicherung hinzuf¨¹gen -> w?hlen Sie "Privatversicherung"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbst?tigkeit"
- Art der Ausbildung: "Sch¨¹ler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbst?tig".
W?hlen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterst¨¹tzungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts ausw?hlen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
Bitte beachten Sie, dass es nicht m?glich ist, vorherzusagen, wie die Beh?rden entscheiden werden.
Im Fall einer Ablehnung
M¨¹ssen Sie sofort handeln und eine Krankenversicherung f¨¹r internationale Studierende abschliessen. Lesen Sie die DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB)vertical_align_bottom, wenn Sie bez¨¹glich des Inhalts eines Briefes unsicher sind!
Die Befreiung gilt nur in dem Kanton, in dem sie beantragt (und erteilt) wurde. Bei einem Kantonswechsel m¨¹ssen Sie mit einem neuen Gesuch eine neue Befreiung beantragen.
Dies gilt sowohl f¨¹r die EU-Karte (UK GHIC-Karte) als auch f¨¹r eine neue oder aktuelle Studierendenversicherung, wenn diese im neuen Kanton anerkannt ist.
Um eine Befreiung im Kanton Z¨¹rich zu beantragen, befolgen Sie die oben aufgef¨¹hrten Anweisungen.
Befreiungsverfahren in anderen Kantonen
F¨¹r andere Kantone, finden Sie auf der externe SeiteWebseite des BAGscall_made unter "Dokumente > Zust?ndige kantonale Stellen f¨¹r Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung" die zust?ndige Stelle. Bitte beachten Sie die Fristen und Prozesse.
Versicherungsschutz w?hrend der Wartezeit
Sie m¨¹ssen nicht die endg¨¹ltige Entscheidung ¨¹ber die Befreiung innerhalb der Frist von 3 Monaten erhalten haben, um bei der Versicherung Ihrer Wahl versichert zu sein. In der Regel kommt der Bescheid sp?ter. Sie m¨¹ssen nur innerhalb von 3 Monaten die Befreiung beantragen.
W?hrend dieser Zeit sind Sie versichert und m¨¹ssen die Versicherungspr?mien bezahlen, wenn Sie eine Schweizer Studierendenkrankenversicherung abgeschlossen haben.
Hinweis: Es kann weit ¨¹ber 3 Monate dauern, bis Sie das Ergebnis Ihres Antrags auf Befreiung erhalten. Informieren Sie sich auf der externe SeiteWebsite der SVAcall_made ¨¹ber den aktuellen Stand der Wartezeit.
Nach der Online-Registrierung erhalten Sie von der SVA Z¨¹rich eine automatische Best?tigungsemail, dass Sie den Befreiungsantrag gestellt haben.
Sie wohnen in der Stadt Z¨¹rich
Und haben:
- Ihr Befreiungsgesuch ab dem 27. September bei der SVA Z¨¹rich eingereicht, aber trotzdem/oder
- einen DownloadReminder (Letter 2/3) (PDF, 1.4 MB)vertical_align_bottom erhalten, obwohl Sie ein Befreiungsgesuch eingereicht haben?
Leiten Sie die Best?tigungsemail der SVA Z¨¹rich, dass Sie eine Befreiung beantragt haben, mit den folgenden Angaben an die Stadt Z¨¹rich vollst?ndig weiter:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse in der Stadt Z¨¹rich
Weitere Informationen sind nicht notwendig.
Sie sollten danach keine weiteren DownloadReminder Briefe (PDF, 1.4 MB)vertical_align_bottom mehr erhalten.
- Die SVA Z¨¹rich wird Sie per E-Mail (mit Download-Link) ¨¹ber den Entscheid informieren. Mit der Antragsnummer und ihrem Geburtsdatum erhalten Sie Zugriff auf das Dokument. Bitte laden Sie den Brief herunter und speichern (!) Sie ihn. Der Link ist eventuell nur eine bestimmte Zeit verf¨¹gbar.
- Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn Sie von der SVA Z¨¹rich die definitive Verf¨¹gung Ihres Befreiungsgesuchs erhalten haben. Dies kann einige Zeit dauern (l?nger als die 90 Tage Frist zum Einreichen des Befreiungsantrags).
- Lesen Sie die DownloadBeispielbriefe (PDF, 1.4 MB)vertical_align_bottom, wenn Sie bez¨¹glich des Inhalts eines Briefes unsicher sind!
- ?berpr¨¹fen Sie regelm?ssig Ihren Spam-Ordner! Es kommt ?fters vor, dass Studierende wichtige E-Mails der SVA Z¨¹rich oder des Bev?lkerungsamts verpassen, weil sie im Spam-Ordner sind.
- Im Falle einer Ablehnung: Handeln Sie unverz¨¹glich. Kontaktieren Sie uns bitte, falls die Beh?rden Sie amtlich einer Krankenkasse zuteilen wollen.
Dauer der Befreiung
Die Befreiung wird in der Regel f¨¹r 3 Jahre gew?hrt, das genaue Datum finden Sie auf Ihrer Verf¨¹gung, welche Sie per E-Mail von der SVA Z¨¹rich erhalten.
Bitte notieren Sie das Datum in Ihrem Kalender und stellen Sie sicher, dass Sie eine Verl?ngerung der Befreiung beantragen, bevor die erste abl?uft. Das Verfahren ist das gleiche.
Die max. Dauer der Befreiung betr?gt 6 Jahre. Nach 6 Jahren m¨¹ssten Sie eine "normale" KVG-Versicherung abschliessen.
F¨¹r BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende
F¨¹r Austauschstudierende
ETH Zurich
R?mistrasse 101
HG F 23.1
8092
Z¨¹rich
Schweiz